- Sie selbst an Covid-19 erkranken (Vorlage eines positiven Testergebnisses)
- Bei Ihnen eine erhöhte Temperatur gemessen wird bzw. Sie Covid-19 Symptome aufweisen, trotz negativen Testergebnisses
- Ein naher Angehöriger bzw. eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt ist und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist oder Sie sich deshalb selbst in Quarantäne begeben müssen
- Sie engen Kontakt zu einer Covid-19-positiv getesteten Person (K1) hatten und daher mittels behördlichen Absonderungsbescheid unter Quarantäne gestellt werden
- wenn das Hotel seine Leistungen nicht (mehr) erbringen kann, weil der Betrieb behördlich geschlossen wurde oder sich das Hotel in einem Gebiet befindet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde
Kein Stornoschutz besteht hingegen,
- wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund der steigenden Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,
- wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind,
- für Kosten der Quarantäne des gesamten Hotels oder Quarantänekosten in einem separaten Quartier.
Stornierungen sind nur schriftlich möglich und werden wie folgt verrechnet:
- bis 21 Tage vor Anreise 0 %
- 20 bis 3 Tage vor Anreise 50 %
- ab 2 Tage vor Anreise 100 %
- bei Nicht-Anreise, vorzeitiger Abreise 100 %
Bearbeitungsgebühren:
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung oder Umbuchung Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 50 anfallen.